Zum Jahreswechsel 2025 sind verschiedene gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Besonders hervorzuheben sind die verschärften Regelungen gegen missbräuchliche Konkurse, Änderungen im Mehrwertsteuerrecht sowie Anpassungen bei der Eigenmietwertbesteuerung im Kanton Zürich. Zudem gibt es neue Möglichkeiten für Nachzahlungen in die Säule 3a.
Neue Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse
Mit der Anpassung verschiedener Rechtsgebiete – darunter das Obligationenrecht (OR), das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) – sollen unzulässige Firmenliquidationen erschwert und der faire Wettbewerb gestärkt werden. Wichtige Änderungen umfassen:
- Der Verkauf überschuldeter, nicht mehr aktiver Gesellschaften ohne verwertbare Aktiven ist nichtig.
- Ein Opting-out aus der Revisionspflicht ist künftig nur noch für zukünftige Geschäftsjahre möglich.
- Das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) überprüft neu, ob ein Tätigkeitsverbot mit einer im Handelsregister eingetragenen Person unvereinbar ist.
- Die öffentliche Personensuche über zefix.ch wird erweitert.
- Ab dem 1. Januar 2025 treten alle Statutenbestimmungen, die dem neuen Aktienrecht widersprechen, automatisch ausser Kraft.
Teilrevision der Mehrwertsteuer (MWST)
Ebenfalls per 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Einige zentrale Änderungen:
- Plattformbesteuerung: Online-Plattformen werden als steuerpflichtige Leistungserbringer behandelt, auch wenn sie selbst nicht Verkäufer sind.
- Jährliche Abrechnung: Unternehmen mit einem Umsatz bis ca. CHF 5 Mio. können die MWST nun jährlich abrechnen, müssen aber Akontorechnungen begleichen.
- Saldo- und Pauschalsteuersätze: Diverse Anpassungen wurden vorgenommen, die direkt bei der Steuerverwaltung eingesehen werden können.
Höhere Eigenmietwerte im Kanton Zürich
Aufgrund gestiegener Marktpreise sowie neuer Gerichtsentscheide werden die steuerlichen Bewertungen von Liegenschaften angepasst. Der Eigenmietwert darf nicht weniger als 60 % der Marktmiete betragen, während die Vermögenssteuer mindestens 70 % des Verkehrswertes berücksichtigt. Dies führt zu höheren Steuerbelastungen für Wohneigentümer.
Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a
Ab 2025 können versäumte Beiträge zur Säule 3a nachträglich einbezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in beiden betroffenen Jahren AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde und die regulären Beiträge bereits vollständig geleistet wurden.
Nachhaltigkeitspflichten für KMU
Neue gesetzliche Vorgaben verpflichten grössere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, ähnlich den Regelungen in der EU. Unternehmen mit mindestens zwei der folgenden Kriterien sind direkt betroffen:
- CHF 25 Mio. Bilanzsumme
- CHF 50 Mio. Umsatz
- 250 Mitarbeitende
Weitere Änderungen ab 2025
- Zollfreibetrag: Reduzierung von CHF 300 auf CHF 150.
- Erhöhung Kinder- und Ausbildungszulagen: Kinderzulagen steigen auf CHF 215 pro Monat, Ausbildungszulagen auf CHF 268.
- AHV/IV-Anpassung: Renten werden um 2,9 % erhöht.
- Maximalbeiträge Säule 3a: Erhöhung auf CHF 7’258 (für Selbstständige bis CHF 36’288).
- Leibrentenbesteuerung: Einführung eines flexibleren Besteuerungssystems.
Diese Änderungen betreffen zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen und erfordern eine frühzeitige Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.