Als Mitgliedunternehmen von EXPERTsuisse verpflichten wir uns den höchsten Berufs- und Qualitätsgrundsätzen sowie der kontinuierlichen Weiterbildung. Mit dem EXPERT INFO bringen wir Ihnen wichtige aktuelle Themen näher.
Pflicht zur Lohngleichheit: Herausforderungenbei der Umsetzung in der Praxis
Das Gleichstellungsgesetz (GIG) verpflichtet Arbeitgebende mit hundert oder mehr Angestellten ab 1. Juli 2020 zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Massgebend ist die Anzahl der Arbeitnehmenden zu Beginn des Jahres, unabhängig von ihrem Pensum. Die erste Analyse musste bis Ende Juni 2021 durchgeführt werden. Was beinhaltet diese und wurde sie effektiv durchgeführt?
Delegieren, aber richtig – was der Verwaltungsrat wissen muss
Grundsätzlich führt der Verwaltungsrat (VR) einer Aktiengesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft selbst, soweit er die Geschäftsführung nicht übertragen hat. Die Personalunion von strategischem und operativem Management ist gerade bei kleineren Aktiengesellschaften verbreitet und in der Praxis üblich, auch wenn sie der sog. Principal Agent Theory widerspricht. Soweit die Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern des VR gesamthaft zu. Das Gesetz räumt dem VR jedoch auch die Möglichkeit ein, die Geschäftsführung zu delegieren. Im Folgenden wird dargelegt, was bei der Delegation zu berücksichtigen ist und welche Auswirkungen diese auf die Aufgaben und Haftung des VR haben kann.
Neubewertungen Liegenschaften Kanton Zürich ab Steuerperiode 2026
Die Liegenschaften im Kanton Zürich sind derzeit gemäss der Weisung des Regierungsrats von 2009 bewertet. Diese Weisung regelt die Bewertung von Liegenschaften für die Einkommens- und Vermögenssteuer. Inzwischen haben sowohl das Steuerrekursgericht als auch das Verwaltungsgericht entschieden, dass die aktuellen Vermögenssteuerwerte nicht mehr bundesrechtskonform sind. Sie liegen teils deutlich unter der zulässigen Bewertungsbandbreite, insbesondere in stark gestiegenen Marktregionen. Ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebenes Gutachten der Fachexperten/-innen der Wüest Partner AG bestätigt diese Einschätzung. Die Experten/-innen stellten fest, dass die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Kanton Zürich seit der letzten Bewertung im Jahr 2009 im Schnitt um über 50 % gestiegen sind. Hauptursache dafür sind steigende Landpreise. Die Marktmieten legten im selben Zeitraum durchschnittlich um 15 % zu.
Unterschiedliche Behandlung von Verwaltungs- und Stiftungsratsmitgliedern bei der Unfallversicherungspflicht
Sowohl der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft als auch der Stiftungsrat einer Stiftung sind Organe der jeweiligen juristischen Person. Die Aufgaben der beiden Organe sind jedoch unterschiedlich geregelt: jene des Verwaltungsrats im Obligationenrecht, jene des Stiftungsrats gemäss Zivilgesetzbuch in der von der Stifterin oder dem Stifter erstellten Stiftungsurkunde. Bei Vorsorgeeinrichtungen ergeben sich für den Stiftungsrat weitere Pflichten aus den Bestimmungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Während die Aktiengesellschaft i. d. R. einen gewinnorientierten Betrieb führt, handelt es sich bei der Stiftung um ein Vermögen, welches einem besonderen Zweck gewidmet ist.
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Für Weitere Informationen bezüglich Unfallversicherungspflicht von Verwaltungs- und Stiftungsratsmitglieder, Neubewertungen Liegenschaften Kanton Zürich ab 2026 und Geschäftsführung bei der AG, finden Sie in der Expert Info | Ausgabe 2 | 2025 im Download-Bereich.